Mit Freistellungsbescheid vom 12.09.2024 zur Körperschafts- und Gewerbesteuer haben die Finanzbehörden erneut bestätigt, dass Zahnärzte ohne Grenzen e.V. gemeinnützige und mildtätige Zwecke fördert. Zudem entsprechen die Satzungszwecke der Abgabenordnung. DWLF ist somit weiterhin berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Geld- und Materialspenden auszustellen. Spenden an DWLF können also auch künftig steuerlich geltend gemacht werden.
Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung unserer Arbeit – und reichen die Anerkennung sehr gerne weiter an die vielen Teilnehmer an DWLF-Hilfseinsätzen.
Ihr DWLF-Team
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