DWLF fühlt sich für die benachteiligten Bevölkerungsschichten einer jeden Gesellschaft zuständig. Politische Zugehörigkeit oder Religion spielen dabei keine Rolle. Auch wir in Deutschland haben trotz unserem hervorragenen Krankenversicherungssystems benachteiligte Randgruppen, die zum Teil nicht versichert sind. Es sind aber auch Menschen, die sich freuen und auch leiden. Daher hat sich DWLF zusammen mit anderen Kollegen entschlossen, für die Stadt Nürnberg eine Straßenambulanz zu organisieren, die diese Randgruppen nicht ausgrenzt, sondern in unsere Gesellschaft mit einbezieht. Es soll am Gebiss letztlich nicht erkennbar sein, zu welcher sozialen Schicht jemand gehört.
Unser Grundgesetz enthält eine klare Aussage:
Artikel 1 (Menschenwürde…)
1.1. „Die Würde des Mensche ist unantastbar. Sie zu achten und zu schätzen, ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“
Artikel 2 (Persönliche Freiheitsrechte…)
2.2. „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!“
Genaueres werden wir Ende dieses Jahres bekannt geben. Im Downloadbereich finden Sie zu diesem Thema einen aktuellen Bericht aus der Nürnberger Zeitung (vom Dienstag, dem 11. September 2012)