Mit Freistellungsbescheid vom 05.09.2019 zur Körperschafts- und Gewerbesteuer haben die Finanzbehörden bestätigt, dass Zahnärzte ohne Grenzen e.V. gemeinnützige und mildtätige Zwecke fördert. Zudem entsprechen die Satzungszwecke der Abgabenordnung. DWLF ist somit auch künftig berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Geld- und Materialspenden auszustellen. Spenden an DWLF können also weiterhin steuerlich geltend gemacht werden. Gleichzeitig ist die Umwandlung der […]
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