Da wir keine Steuerberater sind, dürfen wir keine steuerlichen Fragen beantworten oder Ratschläge geben. Dazu müssen DWLF Teilnehmer ihren Steuerberater befragen.

Dennoch veröffentlichen wir hier Geschehnisse über die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen, die uns von DWLF Helfern zugetragen wurden und noch werden.

Ob es in Ihrem persönlichen Fall von Ihrem Finanzamt auch so gesehen wird, können wir nicht garantieren. Einen Versuch sollte man jedoch starten.

Nach unseren Erfahrungen ist eine Werbung von Patient zu Patient effizienter, als die teuren und immer größer werdenden Anzeigen in den Telefonbüchern.

Falls Sie auch selbst ähnliche Erfahrungen mit Ihren Finanzämtern gemacht haben, schreiben Sie uns. Wir werden dies dann für die anderen Kollegen/-innen auf dieser HP ohne Namensnennung veröffentlichen.

Die Fälle:

  • Ein DWLF Helfer (HD) hatte im Wartezimmer der Praxis seinen DWLF-Einsatz mit einlaminierten Fotos dokumentiert, zur Erklärung etwas dazu geschrieben und hatte zudem ein Fotobuch für seine Patienten ausliegen.
  • Es zeigte ihn und sein Team bei der Tätigkeit in der Entwicklungspartnerschaft. Sein Aufenthalt in dem Gastland war zu 2/3 der Zeit für den Einsatz nötig (Arbeitsnachweis!) und zu einem Drittel zum Kennenlernen der Kultur des Gastlandes verwendet worden.
  • Er zeigte seinen Patienten, dass er nicht der große „Raffzahn“ ist, sondern zuvorderst die Probleme seiner geplagten Patienten und zudem die Probleme dieser Welt im Auge hat und daher seinen Urlaub in einen Arbeitsurlaub bei bedürftigen Menschen umfunktioniert hat. Davon wurde auch in seiner Heimatzeitung berichtet.
  • Seine Patienten bewunderten seine Einstellung und seine Patientenzahl nahm dadurch nicht ab, sondern zu. Sein Ruf und das Ansehen der Zahnärzteschaft allgemein stieg in der Öffentlichkeit.
  • Der Kollege hat die Flug- und die Transportkosten zum Einsatzort als „Werbungskosten“ in Ansatz gebracht und sein Finanzamt hat dies akzeptiert.